Maximal 40 Euro monatlich
Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers in Höhe von maximal 40 Euro monatlich.
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Finden Sie schnell den richtigen Fonds für Ihre vermögenswirksamen Leistungen. Zu jedem Fonds haben Sie alle wichtigen Informationen wie zum Beispiel die Wertentwicklung auf einen Blick. Aktuell sind bereits über 100 VL-fähige Fonds verschiedener Anbieter verfügbar.
Als Berater verbinden wir Engagement, Erfahrung und Verlässlichkeit mit der Flexibilität, bewusst auch andere Wege gehen zu können. So entstehen professionelle Anlagelösungen für unsere Kunden.
Wir stehen Ihnen als zuverlässige und kompetente Ansprechpartner gerne zur Seite.
Der Staat fördert VL-Fondssparpläne durch die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Gefördert werden Arbeitnehmer (auch Heimarbeiter) sowie Auszubildende, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die VL-Leistungen beziehen.
Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss das zu versteuernde Einkommen der genannten Personengruppen bei einem Fondssparplan unter folgenden Grenzen liegen: 40.000 Euro bei Ledigen, 80.000 Euro bei Verheirateten.
Die staatliche Förderprämie beträgt 20 % der jährlichen VL-Einzahlungen in einen Fondssparplan. Es werden maximal 400 Euro pro Jahr staatlich gefördert, d.h. Sie erhalten vom Staat eine Prämie von bis zu 80 Euro pro Jahr.
Mit der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt wird die Arbeitnehmersparzulage beantragt.
Wir haben keine Mindestsparrate für VL-Verträge. Auch kleinere VL-Beträge, z.B. 6,65 Euro, können bei uns angelegt werden. Auf Wunsch können Sie den Betrag selbst auf bis zu 40 Euro monatlich aufstocken. Auch dieser Betrag wird direkt von Ihrem Gehalt einbehalten und auf Ihren VL-Sparplan überwiesen. Pro Jahr können bis zu 480 Euro vermögenswirksam angelegt werden.