MorgenFund informiert
Fragen und Antworten zur Nachlassabwicklung
Der Verlust eines geliebten Menschen bringt viele Herausforderungen mit sich und wir möchten Ihnen helfen, zumindest die finanziellen und rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Ihrem MorgenFund Depot so reibungslos wie möglich zu gestalten. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zu den notwendigen Schritten, rechtlichen Vorgaben und den benötigten Dokumenten, um die Übertragung von Wertpapieren auf die Erben zu ermöglichen. Wir verstehen, dass Sie in dieser schwierigen Zeit viele Fragen haben. Daher haben wir eine umfangreiche Sammlung von häufig gestellten Fragen und deren Antworten für Sie zusammengestellt. Zögern Sie nicht, uns bei individuellen Fragen zu kontaktieren. Wir sind hier, um Sie zu unterstützen und Ihnen die Sicherheit zu geben.
1. Nachlass bei Depotführung in Deutschland
Wie melde ich einen Todesfall?
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens im Falle eines Todesfalls bitten wir Sie, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und per Post an uns zu senden. Wir möchten sicherstellen, dass der Prozess so reibungslos wie möglich verläuft. Daher bitten wir Sie, die Dokumente sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen enthalten sind. Bitte schicken Sie die vollständigen Unterlagen in einer Postsendung an die folgende Adresse von MorgenFund: MorgenFund GmbH, 60615 Frankfurt am Main.
Wichtiger Hinweis: Bitte reichen Sie Nachlassunterlagen ausschließlich per Post ein. Für die Nachlassabwicklung können Faxe oder E-Mails grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Welche Unterlagen müssen im Nachlassfall eines Einzeldepot mit 1. Depotinhaber/in vorgelegt werden?
1. Gemeinschaftlicher Auftrag der Erben:
Die Erben sollten gemeinsam festlegen, wie das Depot von MorgenFund weitergeführt werden soll. Hierbei gibt es folgende Optionen:
- Umschichtung der Anteile in ein bereits bestehendes oder neu zu eröffnendes Depot bei MorgenFund
- Übertragung der Anteile auf eine andere Bank oder depotführende Stelle
- Auszahlung des Gegenwerts der Anteile
Die dazugehörigen Dokumente finden Sie in unserem Download Center.
Bitte geben Sie in diesem Brief auch die Depotnummer des betreffenden MorgenFund Depots an und lassen diesen von allen Erben unterschreiben und fügen Sie dem Schreiben das entsprechende Formular bei (siehe unter 4. Formulare und wichtige Hinweise).
HINWEIS: Die Formulare müssen von allen Erben unterzeichnet werden.
2. Einreichung relevanter Dokumente:
Bitte senden Sie uns das Original oder eine aktuell amtlich beglaubigte bzw. bankbestätigte Kopie der folgenden Dokumente:
- Sterbeurkunde
- Erbschein oder Testament, inklusive Eröffnungsprotokoll und Vollständigkeitserklärung
Diese Unterlagen werden zusammen mit den Unterlagen aus Punkt 1 verschickt.
3. Legitimationsprüfung der Erben:
Alle Erben müssen sich mittels eines Postident-Coupons in einer Filiale der Deutschen Post AG legitimieren.
Sie werden direkt von MorgenFund betreut | Sie werden durch einen Vermittler betreut |
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Alle Erben müssen sich mittels eines Postident-Coupons in einer Filiale der Deutschen Post AG legitimieren. Bitte tragen Sie in dem Feld Referenznummer, die MorgenFund Depotnummer ein. Beispiel: A1234567 | Gerne stellen wir Ihnen hierzu unter folgendem Link das entsprechende Formulare zur Verfügung. Bitte tragen Sie in dem Feld Referenznummer, die MorgenFund Depotnummer ein. Beispiel: A1234567. |
4. Formulare und wichtige Hinweise:
Sie können die benötigten Formulare (Umschreibung, Übertragsformular, Verkaufsformular, Legitimation) auf unserer Website herunterladen. Bitte achten Sie darauf, alle Felder und Angaben in den Formularen vollständig auszufüllen, um Verzögerungen in der Nachlassbearbeitung zu vermeiden. Bei Fragen steht Ihnen unser Service-Center gerne zur Verfügung.
HINWEIS: Die Formulare müssen von allen Erben unterzeichnet werden.
Welche Unterlagen müssen im Nachlassfall eines Gemeinschaftsdepots vorgelegt werden?
Handelt es sich um ein Gemeinschaftsdepot mit mindestens zwei Depotinhabern, bleiben alle weiteren Depotinhaber für das bestehende Depot weiterhin verfügungsberechtigt.
Bitte wenden Sie sich an uns oder an Ihren Anlageberater, um ein neues MorgenFund Depot zu eröffnen, damit die Anteile in dieses neue Depot übertragen werden können. Das Nachlassdepot kann nicht fortgeführt werden.
Sofern Erben zusätzlich zu den weiteren Depotinhabern über das Nachlassdepot verfügen möchten, müssen sie sich legitimieren. Dazu benötigen wir die folgenden Unterlagen, um das Depot auf die Namen der Erben übertragen zu können.
1. Gemeinschaftlicher Auftrag der Erben:
Die Erben sollten gemeinsam in einem Brief festlegen, wie das Depot von MorgenFund weitergeführt werden soll. Hierbei gibt es folgende Optionen:
- Umschichtung der Anteile in ein bereits bestehendes oder neu zu eröffnendes Depot bei MorgenFund. Für die Eröffnung eines neuen MorgenFund Depots sprechen Sie uns gerne an. Das Nachlassdepot kann nicht weitergeführt werden.
- Übertragung der Anteile auf eine andere Bank oder depotführende Stelle
- Auszahlung des Gegenwerts der Anteile
Bitte geben Sie in diesem Brief auch die Depotnummer des betreffenden MorgenFund Depots an und lassen diesen von allen Erben unterschreiben.
2. Einreichung relevanter Dokumente:
Bitte senden Sie uns das Original oder eine aktuell amtlich beglaubigte bzw. bankbestätigte Kopie der folgenden Dokumente:
- Sterbeurkunde
- Erbschein oder Testament, inklusive Eröffnungsprotokoll und Vollständigkeitserklärung
Diese Unterlagen werden zusammen mit den Unterlagen aus Punkt 1 verschickt.
3. Legitimationsprüfung der Erben:
Alle Erben müssen sich mittels eines Postident-Coupons in einer Filiale der Deutschen Post AG legitimieren.
Sie werden direkt von MorgenFund betreut | Sie werden durch einen Vermittler betreut |
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Alle Erben müssen sich mittels eines Postident-Coupons in einer Filiale der Deutschen Post AG legitimieren. Bitte tragen Sie in dem Feld Referenznummer, die MorgenFund Depotnummer ein. Beispiel: A1234567 | Gerne stellen wir Ihnen hierzu unter folgendem Link das entsprechende Formulare zur Verfügung. Bitte tragen Sie in dem Feld Referenznummer, die MorgenFund Depotnummer ein. Beispiel: A1234567. |
4. Formulare und wichtige Hinweise:
Sie können die benötigten Formulare (Umschreibung, Übertragsformular, Verkaufsformular, Legitimation) auf unserer Website herunterladen. Bitte achten Sie darauf, alle Felder und Angaben in den Formularen vollständig auszufüllen, um Verzögerungen in der Nachlassbearbeitung zu vermeiden. Bei Fragen steht Ihnen unser Service-Center gerne zur Verfügung.
HINWEIS: Die Formulare müssen von allen Erben unterzeichnet werden.
Meldung an das Finanzamt
In Deutschland erfolgt eine Meldung an die Finanzbehörden (Finanzamt) bei einem Nachlass unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere in Bezug auf die Erbschaftsteuer. Es gibt eine besondere Regelung im deutschen Erbschaftsteuerrecht, die als "Freigrenze" für Wertpapierdepots bekannt ist. Nach § 33 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) müssen Kreditinstitute/Wertpapierinstitute eine Anzeige an das Finanzamt erstatten, wenn der Wert der Wertpapiere, die der Verstorbene im Depot hatte, zum Todeszeitpunkt 5.000 Euro überschreitet. Ab einem Depotwert von über 5.000 Euro übernehmen wir als Gesellschaft diese Meldung.
Diese Regelung dient dazu, das Finanzamt über Vermögenswerte des Verstorbenen zu informieren, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen für die Berechnung der Erbschaftsteuer vorliegen. Auch wenn der Wert des Depots unter 5.000 Euro liegt, muss der Erbe den gesamten Nachlass, einschließlich des Depotwerts, dem Finanzamt anzeigen, falls eine Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG besteht. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig von der Höhe des Erbes, allerdings wird bei kleinen Erbschaften und engen Verwandtschaftsverhältnissen in der Praxis oftmals keine Erbschaftsteuer fällig.
Jahressteuerbescheinigung
Nach der Bearbeitung sowie Löschung des Nachlassdepots erhalten alle Erbe zu Beginn des darauffolgenden Jahres eine vollständige Jahresdepotaufstellung. Diese Aufstellung umfasst alle relevanten Informationen über die Entwicklung des Depots im vergangenen Jahr. Zusätzlich senden wir Ihnen eine Steuerbescheinigung zu, die alle notwendigen Angaben für Ihre Steuererklärung enthält. Bitte beachten Sie, dass beide Dokumente auf dem Postweg an die hinterlegte Adresse versandt werden. Sollten Sie in der Zwischenzeit eine Adressänderung haben, informieren Sie uns bitte umgehend, um eine reibungslose Zustellung sicherzustellen.
Erbe(n) oder Depotinhaber leben im Ausland
Für die Abwicklung des Nachlasses benötigen wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das in Deutschland bei der Nachlassbearbeitung eine wichtige Rolle spielt. Diese Bescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt und bestätigt, dass keine Erbschaftsteuerforderungen gegen den Nachlass bestehen oder zu erwarten sind. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt sicher, dass der deutsche Staat auf mögliche Erbschaftsteuerforderungen nicht verzichtet und alle steuerrechtlichen Fragen geklärt sind. Ohne diese Bescheinigung kann es zu Verzögerungen oder Komplikationen bei der Auszahlung des Erbes kommen. Diese Bescheinigung werden wir für Sie beim zuständigen Finanzamt beantragen. Sie erhalten im Nachgang die Bescheinigung vom Finanzamt. Diese muss von allen Erben ausgefüllt an das Finanzamt zurückgeschickt werden. Erst dann wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung an MorgenFund übermittelt.
Wann erhalte ich Depotauskünfte?
Erben erhalten in der Regel Auskünfte über ein Nachlassdepot, wenn sie nachweisen können, dass sie zur Einsichtnahme berechtigt sind. Dies erfolgt durch Vorlage entsprechender Nachlassunterlagen, die den Erbnachweis dokumentieren. Nach Einreichung und Prüfung dieser Erbnachweise wird den Erben grundsätzlich Zugang zu den gewünschten Informationen über das Nachlassdepot gewährt.
Wer kann bestehende Lastschriften löschen und Daueraufträge stoppen?
Bei Einzeldepots werden Lastschriften und Entnahmen unmittelbar gelöscht. Inhaber eines Gemeinschaftsdepots, Erben (nach Vorlage eines Erbnachweises) sowie Bevollmächtigte sind berechtigt, Lastschriften zu stornieren und Daueraufträge zu stoppen.
Minderjährige Erben
Für die Abwicklung eines Nachlassdepots im Falle minderjähriger Erben benötigen wir zusätzliche Unterlagen. Insbesondere ist es erforderlich, eine Kopie der Geburtsurkunde des minderjährigen Erben einzureichen. Da minderjährige Kinder nicht selbst rechtsfähig sind, erfolgt die rechtliche Vertretung durch die Eltern oder einen Elternteil. Aus diesem Grund müssen sich die gesetzlichen Vertreter durch Vorlage entsprechender Ausweisdokumente legitimieren, um ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass ggfs. weitere Dokumente einzureichen sind, sobald der Nachlass in unserem Hause bearbeitet wird. Dies ist der Schutzbedürftigkeit minderjähriger Erben geschuldet, um deren Interessen und Rechte angemessen zu schützen.
Wenn mehrere Erben durch Einzelaufträge beteiligt sind, ist es erforderlich, dass die jeweilige Erbquote auf jedem Auftrag in Prozent angegeben wird, selbst wenn diese Quote bereits im Erbschein oder Testament festgelegt ist. Die Gesamtsumme aller Einzelaufträge muss dabei 100 % ergeben.
Handelt es sich hingegen um einen Gemeinschaftsauftrag, müssen alle Erben ihre Zustimmung zur Erteilung des Auftrags geben. Diese Zustimmung ist zwingend notwendig, um den Auftrag verbindlich zu machen. Vergessen Sie bitte nicht, diesen von allen Erben unterschreiben zu lassen.
2. Nachlass bei Depotführung in Luxemburg
Wie melde ich einen Todesfall?
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens im Falle eines Todesfalls bitten wir Sie, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und per Post an uns zu senden. Wir möchten sicherstellen, dass der Prozess so reibungslos wie möglich verläuft. Daher bitten wir Sie, die Dokumente sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen enthalten sind. Bitte schicken Sie die vollständigen Unterlagen in einer Postsendung an die folgende Adresse von MorgenFund: MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg, BP 71, L-3201 Bettembourg.
Wichtiger Hinweis: Bitte reichen Sie Nachlassunterlagen ausschließlich per Post ein. Für die Nachlassabwicklung können Faxe oder E-Mails grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Welche Unterlagen müssen im Nachlassfall eines Einzeldepot mit 1. Depotinhaber/in vorgelegt werden?
Um eine reibungslose Bearbeitung des Nachlasses sicherzustellen, ist es unerlässlich, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden. Das Fehlen oder die Unvollständigkeit der benötigten Dokumente kann zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung führen. Daher bitten wir Sie, die folgenden Schritte sorgfältig zu beachten und die entsprechenden Unterlagen einzureichen, um eine zügige Abwicklung zu gewährleisten.
1. Gemeinschaftlicher Auftrag der Erben:
Die Erben sollten gemeinsam festlegen, wie das Depot von MorgenFund weitergeführt werden soll. Hierbei gibt es folgende Optionen:
- Umschichtung der Anteile in ein bereits bestehendes oder neu zu eröffnendes Depot bei MorgenFund
- Übertragung der Anteile auf eine andere Bank oder depotführende Stelle
- Auszahlung des Gegenwerts der Anteile
Die dazugehörigen Dokumente finden Sie in unserem Download Center.
Bitte geben Sie in diesem Brief auch die Depotnummer des betreffenden MorgenFund Depots an und lassen diesen von allen Erben unterschreiben.
HINWEIS: Die Formulare müssen von allen Erben unterzeichnet werden.
2. Einreichung relevanter Dokumente:
Bitte senden Sie uns das Original oder eine aktuell amtlich beglaubigte bzw. bankbestätigte Kopie der folgenden Dokumente:
- Sterbeurkunde
- Erbschein oder Testament, inklusive Eröffnungsprotokoll und Vollständigkeitserklärung
- Zusätzlich wird eine bestätigte Kopie des Europäischen Nachlasszeugnisses benötigt, wenn der Depotinhaber seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands, aber innerhalb Europas hatte.
Diese Unterlagen werden zusammen mit den Unterlagen aus Punkt 1 verschickt.
3. Legitimationsprüfung der Erben:
- Alle Erben müssen sich mittels eines Postident-Coupons in einer Filiale der Deutschen Post AG legitimieren. Gerne stellen wir Ihnen hierzu unter folgendem Link ein Formular zur Verfügung. Bitte tragen Sie in dem Feld Referenznummer, die MorgenFund Depotnummer ein. Beispiel: X1234567
- Als Alternative haben Sie auch die Möglichkeit über Ihre Hausbank oder Ihren Kundenberater eine Kopie der Personalausweise (Vorder- und Rückseite) inkl. Datum, Stempel und Unterschrift mit dem Zusatz "Hat im Original vorgelegen" einzureichen.
4. Formulare und wichtige Hinweise:
Sie können die benötigten Formulare (Umschreibung, Übertragsformular, Verkaufsformular, Legitimation) auf unserer Website herunterladen. Bitte achten Sie darauf, alle Felder und Angaben in den Formularen vollständig auszufüllen, um Verzögerungen in der Nachlassbearbeitung zu vermeiden. Bei Fragen steht Ihnen unser Service-Center gerne zur Verfügung.
HINWEIS: Die Formulare müssen von allen Erben unterzeichnet werden.
Welche Unterlagen müssen im Nachlassfall eines Gemeinschaftsdepots vorgelegt werden?
Handelt es sich um ein Gemeinschaftsdepot mit mindestens zwei Depotinhabern, bleiben alle weiteren Depotinhaber für das bestehende Depot weiterhin verfügungsberechtigt.
Bitte wenden Sie sich an uns oder an Ihren Anlageberater, um ein neues MorgenFund Depot zu eröffnen, damit die Anteile in dieses neue Depot übertragen werden können. Das Nachlassdepot kann nicht fortgeführt werden.
Sofern Erben zusätzlich zu den weiteren Depotinhabern über das Nachlassdepot verfügen möchten, müssen sie sich legitimieren. Dazu benötigen wir die folgenden Unterlagen, um das Depot auf die Namen der Erben übertragen zu können.
1. Gemeinschaftlicher Auftrag der Erben:
Die Erben sollten gemeinsam in einem Brief festlegen, wie das Depot von MorgenFund weitergeführt werden soll. Hierbei gibt es folgende Optionen:
- Umschichtung der Anteile in ein bereits bestehendes oder neu zu eröffnendes Depot bei MorgenFund. Für die Eröffnung eines neuen MorgenFund Depots sprechen Sie uns gerne an. Das Nachlassdepot kann nicht weitergeführt werden.
- Übertragung der Anteile auf eine andere Bank oder depotführende Stelle
- Auszahlung des Gegenwerts der Anteile
Bitte geben Sie in diesem Brief auch die Depotnummer des betreffenden MorgenFund Depots an und lassen diesen von allen Erben unterschreiben.
2. Einreichung relevanter Dokumente:
Bitte senden Sie uns das Original oder eine aktuell amtlich beglaubigte bzw. bankbestätigte Kopie der folgenden Dokumente:
- Sterbeurkunde
- Erbschein oder Testament, inklusive Eröffnungsprotokoll und Vollständigkeitserklärung
- Zusätzlich wird eine bestätigte Kopie des Europäischen Nachlasszeugnisses benötigt, wenn der Depotinhaber seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands, aber innerhalb Europas hatte.
Diese Unterlagen werden zusammen mit den Unterlagen aus Punkt 1 verschickt.
3. Legitimationsprüfung der Erben:
Alle Erben müssen sich mittels eines Postident-Coupons in einer Filiale der Deutschen Post AG legitimieren. Gerne stellen wir Ihnen hierzu unter folgendem Link ein Formular zur Verfügung. Bitte tragen Sie in dem Feld Referenznummer, die MorgenFund Depotnummer ein.
Sie werden direkt von MorgenFund betreut | Sie werden durch einen Vermittler betreut |
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Alle Erben müssen sich mittels eines Postident-Coupons in einer Filiale der Deutschen Post AG legitimieren. Bitte tragen Sie in dem Feld Referenznummer, die MorgenFund Depotnummer ein. Beispiel: A1234567 | Gerne stellen wir Ihnen hierzu unter folgendem Link das entsprechende Formulare zur Verfügung. Bitte tragen Sie in dem Feld Referenznummer, die MorgenFund Depotnummer ein. Beispiel: A1234567. |
4. Formulare und wichtige Hinweise:
Sie können die benötigten Formulare (Umschreibung, Übertragsformular, Verkaufsformular, Legitimation) auf unserer Website herunterladen. Bitte achten Sie darauf, alle Felder und Angaben in den Formularen vollständig auszufüllen, um Verzögerungen in der Nachlassbearbeitung zu vermeiden. Bei Fragen steht Ihnen unser Service-Center gerne zur Verfügung.
HINWEIS: Die Formulare müssen von allen Erben unterzeichnet werden.
Meldung an das Finanzamt
Für Depots, die in Luxemburg gehalten werden, übernehmen wir keine automatische Meldung an die deutschen Finanzbehörden. Als Erbe sind Sie jedoch verpflichtet, den gesamten Nachlass, einschließlich des Wertes des Depots in Luxemburg, eigenständig dem zuständigen Finanzamt in Deutschland zu melden. Diese Meldung ist notwendig, um sicherzustellen, dass alle Vermögenswerte korrekt in die Berechnung der Erbschaftsteuer einfließen. Es ist ratsam, bei Unsicherheiten oder komplexen internationalen Sachverhalten einen Steuerberater hinzuzuziehen, um alle rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen.
Erträgnisaufstellung
Nach der Bearbeitung sowie Löschung des Nachlassdepots erhält der Erbe zu Beginn des darauffolgenden Jahres eine vollständige Jahresdepotaufstellung. Diese Aufstellung umfasst alle relevanten Informationen über die Entwicklung des Depots im vergangenen Jahr. Zusätzlich senden wir Ihnen eine Erträgnisaufstellung zu, die alle notwendigen Angaben für Ihre Steuererklärung enthält. Bitte beachten Sie, dass beide Dokumente auf dem Postweg an die hinterlegte Adresse versandt werden. Sollten Sie in der Zwischenzeit eine Adressänderung haben, informieren Sie uns bitte umgehend, um eine reibungslose Zustellung sicherzustellen.
Wann erhalte ich Depotauskünfte ?
Erben erhalten in der Regel Auskünfte über ein Nachlassdepot, wenn sie nachweisen können, dass sie zur Einsichtnahme berechtigt sind. Dies erfolgt durch Vorlage entsprechender Nachlassunterlagen, die den Erbnachweis dokumentieren. Nach Einreichung und Prüfung dieser Erbnachweise wird den Erben grundsätzlich Zugang zu den gewünschten Informationen über das Nachlassdepot gewährt.
Wer kann bestehende Lastschriften löschen und Daueraufträge stoppen?
Bei Einzeldepots werden Lastschriften und Entnahmen unmittelbar gelöscht. Inhaber eines Gemeinschaftsdepots, Erben (nach Vorlage eines Erbnachweises) sowie Bevollmächtigte sind berechtigt, Lastschriften zu stornieren und Daueraufträge zu stoppen.
Minderjährige Erben
Für die Abwicklung eines Nachlassdepots im Falle minderjähriger Erben benötigen wir zusätzliche Unterlagen. Insbesondere ist es erforderlich, eine Kopie der Geburtsurkunde des minderjährigen Erben einzureichen. Da minderjährige Kinder nicht selbst rechtsfähig sind, erfolgt die rechtliche Vertretung durch die Eltern oder einen Elternteil. Aus diesem Grund müssen sich die gesetzlichen Vertreter durch Vorlage entsprechender Ausweisdokumente legitimieren, um ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass ggfs. weitere Dokumente einzureichen sind, sobald der Nachlass in unserem Hause bearbeitet wird. Dies ist der Schutzbedürftigkeit minderjähriger Erben geschuldet, um deren Interessen und Rechte angemessen zu schützen.
Wenn mehrere Erben durch Einzelaufträge beteiligt sind, ist es erforderlich, dass die jeweilige Erbquote auf jedem Auftrag in Prozent angegeben wird, selbst wenn diese Quote bereits im Erbschein oder Testament festgelegt ist. Die Gesamtsumme aller Einzelaufträge muss dabei 100 % ergeben.
Handelt es sich hingegen um einen Gemeinschaftsauftrag, müssen alle Erben ihre Zustimmung zur Erteilung des Auftrags geben. Diese Zustimmung ist zwingend notwendig, um den Auftrag verbindlich zu machen. Vergessen Sie bitte nicht, diesen von allen Erben unterschreiben zu lassen.
Wichtiger Hinweis zu den FAQs
Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Informationen keine Garantie auf Vollständigkeit darstellen. Bei der Nachlassabwicklung eines Depots kann es erforderlich sein, zusätzliche Unterlagen oder Nachweise einzureichen, insbesondere wenn komplexere Sachverhalte vorliegen. Diese können zum Beispiel erbrechtliche Besonderheiten, internationale Vermögenswerte oder andere spezielle Umstände betreffen. Diese Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.