MorgenFund informiert
Fragen und Antworten zur Depotübernahme
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zum Thema Depotübernahme von der DWS zur MorgenFund GmbH.
- Informationen zur Übernahme der Depotführung durch MorgenFund
- Fragen rund um die Übernahme Ihres Investmentdepots
- Fragen rund um Produkte & Depotmodelle
- Fragen rund um die Depotführung bei MorgenFund
- Fragen rund um Service & Ansprechpartner
- Ergänzende Informationen für Depotinhaber der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg
- Ergänzende Informationen für Depotinhaber der digitalen Vermögensverwaltung der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg
- Disclaimer
1. Informationen zur Übernahme der Depotführung durch MorgenFund
1.1 Informationen zu den neuen Vertragsunterlagen
Mit der Übernahme der Depotführung durch MorgenFund und Ihrer Zustimmung zu den neuen Vertragsunterlagen werden die neuen Vertragsunterlagen die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und MorgenFund sein.
Die Zustimmung bezieht sich auf die Geltung der nachfolgend aufgeführten Vertragsunterlagen:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Depots bei der MorgenFund GmbH
- Preis- und Leistungsverzeichnis für das MorgenFund Depot für Privatanleger
- Besondere Bedingungen für die Online Depotführung und für die Nutzung der elektronischen Postbox (sofern bereits vereinbart)
Die Regelungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses gelten nicht für institutionelle Kunden. Hier behalten die jeweiligen individuellen vertraglichen Vereinbarungen bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.
Als Wertpapierinstitut ist MorgenFund zudem verpflichtet, Ihnen nachfolgende Informationen zukommen zu lassen:
- Datenschutzhinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung für „Natürliche Personen“
- Vorvertragliche Informationen bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen und Kundeninformationen zum Wertpapierdienstleistungsunternehmen und seinen Dienstleistungen
- Informationen gemäß Art. 6 der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) bei der Erbringung der Anlageberatung
- Informationen über den Umgang mit Interessenskonflikten (Conflict of Interest Policy)
Alle aufgeführten Vertragsunterlagen und Informationen stellen wir Ihnen auch auf der MorgenFund Webseite zur Verfügung.
1.2 Hinweise zu den Änderungen in der Auftragserteilung
Als Wertpapierinstitut ist MorgenFund verpflichtet, Ihnen Informationen zu Kosten und Gebühren (nachfolgend „ex ante Kosteninformationen“ genannt) zu dem von Ihnen gewünschten Geschäft vor dessen Abschluss zur Verfügung zu stellen. Detaillierte Regelungen hierzu finden Sie in den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Depots bei der MorgenFund GmbH, unter Abschnitt 3 „Regelungen zum Kauf und Verkauf von Anteilen“ Ziffer 3 „Zurverfügungstellung von Informationen über Kosten und Gebühren“.
Dadurch ergeben sich Änderungen in der Auftragsabwicklung:
Sofern Sie Ihren Auftrag über einen Weg erteilen, der es MorgenFund nicht ermöglicht, Ihnen die Kosteninformationen vor dem Geschäftsabschluss zur Verfügung zu stellen, erhalten Sie diese nachträglich, d.h. nach Ausführung des Auftrages. Dies betrifft insbesondere schriftliche Aufträge oder Telefaxaufträge sowie Aufträge per Überweisung.
Sofern Sie über eine elektronische Postbox verfügen, erhalten Sie die ex ante Kosteninformationen grundsätzlich hierüber rechtzeitig vor Auftragsausführung zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie über keine elektronische Postbox verfügen, so werden wir Ihnen die ex ante Kosteninformationen nachträglich, d.h. nach der Ausführung der Transaktion mit der jeweiligen Abrechnung der Transaktion zukommen lassen.
Wenn Sie die ex ante Kosteninformationen vor Ausführung einer Transaktion erhalten möchten, müssen Sie uns dies bitte ausdrücklich mitteilen. In diesem Fall werden Ihnen zunächst die ex ante Kosteninformationen zur Verfügung gestellt, der Auftrag wird jedoch nicht ausgeführt. Sofern Sie die Auftragsausführung weiterhin wünschen, bitten wir Sie, uns einen neuen Auftrag zu erteilen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Auftragsausführung dadurch verzögert wird.
Sie haben auch jederzeit die Möglichkeit, die Kosteninformationen vorab telefonisch bei uns zu erfragen und diese anschließend auf elektronischem Weg (z.B. per E-Mail) zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Schriftliche Aufträge oder Telefaxaufträge: Bitte verwenden Sie ausschließlich das von uns auf der Homepage unter www.morgenfund.com zur Verfügung gestellte Auftragsformular (ab dem Zeitpunkt der Vertragsübernahme durch MorgenFund). Gerne senden wir Ihnen dieses vorab zu. Schriftliche Aufträge oder Telefaxaufträge, die nicht unter Nutzung des Auftragsformulars erteilt werden, können wir leider nicht mehr annehmen.
Bei Aufträgen, die online erteilt werden, gibt es keine Änderungen.
1.3 Anforderungen beim Erwerb von komplexen Fondsanteilen1 (z.B. AIF)
MorgenFund ist im Falle dessen, dass Sie Geschäfte in komplexe Finanzinstrumente (komplexe Fondsanteile) tätigen möchten, verpflichtet, Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen in komplexen Finanzinstrumenten einzuholen (sog. Angemessenheitsprüfung) um beurteilen zu können, ob das von Ihnen gewünschte Geschäft entsprechend Ihren Erfahrungen und Kenntnissen für Sie angemessen ist. Nähere Informationen hierzu und zu den Ausführungsgrundsätzen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Depots bei der MorgenFund GmbH unter Abschnitt 3 Ziffer 12 „Angemessenheitsprüfung bei komplexen Fondsanteilen/ Zuordnung zu einer persönlichen Depotrisikoklasse/ Nichtausführung von Aufträgen“ und in Abschnitt 4 „Ausführungsgrundsätze beim Kauf/verkauf von Investmentfondsanteilen/ETFs“.
Für die Risikoklassenbestimmung Ihres Investmentdepots, werden wir den Gesamtbestand an aktiven und inaktiven Investments berücksichtigen, um Ihrem Depot zunächst entsprechend dieser Kenntnisse und Erfahrungen eine Risikoklasse zuzuordnen. Sie können weiterhin unverändert Anlagen in die in Ihrem Depot bereits vorhandenen komplexen Fonds oder solche, die einer niedrigeren Risikoklasse angehören, tätigen.
Sollten Sie beabsichtigen, in komplexe Fonds zu investieren, möchten wir Sie bitten, auf dem beiliegenden Formular uns Ihre Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte in komplexen Finanzinstrumenten (Fonds) mitzuteilen, so dass wir die Angemessenheit der Finanzinstrumente für Sie beurteilen können. Sollten Sie uns keine Informationen hierzu erteilen oder sollte nach einer erfolgten Angemessenheitsprüfung durch uns das gewünschte Finanzinstrument für Sie als nicht angemessen beurteilt werden, werden wir Ihnen einen entsprechenden Hinweis auf dem mit Ihnen vereinbarten Kommunikationsweg zukommen lassen und den Auftrag zunächst nicht ausführen. Sollten Sie das Geschäft weiterhin wünschen, reichen Sie uns den Auftrag in diesem Fall bitte erneut ein. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Depots bei der MorgenFund GmbH unter Abschnitt 3 „Regelungen zum Kauf und Verkauf von Anteilen“ Ziffer 12 „Angemessenheitsprüfung bei komplexen Fondsanteilen/Zuordnung zu einer persönlichen Depotrisikoklasse / Nichtausführung von Aufträgen“.
Hinweis: Sofern wir die vorgenannten Informationen bereits von Ihnen erfragt haben, ist eine erneute Einholung dieser Angaben nicht notwendig und wir haben kein Formular beigefügt.
1.4 Informationen zur Bereitstellung von Verkaufsunterlagen
Die jeweils gültigen Verkaufsunterlagen für Investmentfonds und Exchange Traded Funds (ETFs) inkl. der jeweiligen Basisinformationsblätter (KIDS, PRIIPS) stellen wir Ihnen vor der Auftragsausführung auf der Homepage der MorgenFund GmbH unter www.morgenfund.com zur Verfügung. Auf ausdrücklichen Wunsch werden Ihnen die Verkaufsunterlagen auch per E-Mail oder postalisch kostenlos zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 2 „Bereitstellung der Verkaufsunterlagen auf der Homepage/Postalische Versendung auf Anforderung des Kunden“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Depots bei der MorgenFund GmbH.
1.5 Informationen über Unterverwahrer
MorgenFund lässt Finanzinstrumente von Kunden von weltweit tätigen Verwahrinstituten verwahren. Fonds der DWS werden von State Street Bank International GmbH, Brienner Straße 59, 80333 München (im Folgenden „State Street“ oder „Unterverwahrer“ genannt, und andere Fonds von Instituten der Deutsche Bank Gruppe (nachfolgend „Deutsche Bank Gruppe“ oder „Unterverwahrer“ genannt) verwahrt. Bei der Weiterleitung und Ausführung von Wertpapiergeschäften durch diese Unterverwahrer beschränkt sich die Haftung der MorgenFund auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung dieser Unterverwahrer.
Im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Unterverwahrer steht dem Kunden, ggf. über die MorgenFund, ein Aussonderungsrecht zu. Die Finanzinstrumente der Kunden werden daher nicht im Falle der Insolvenz der Unterverwahrer verwertet, sondern können aus dem Insolvenzverfahren herausgelöst werden.
Die Finanzinstrumente der Kunden können bei den Unterverwahrern auf Sammelkonten geführt werden. Damit können Risiken verbunden sein. Im Falle eines Systemausfalls oder einer anderen technischen Störung, z.B. bei höherer Gewalt, können Risiken bestehen, die jeweiligen Kundenfinanzinstrumente zu identifizieren. MorgenFund und die Unterverwahrer begegnen diesem Risiko durch doppelt abgesicherte IT-Systeme, eine doppelte Buchführung bei MorgenFund und den Unterverwahrern sowie einer engen Abstimmung zwischen den Instituten.
Da die Unterverwahrer ein weltweites Verwahrnetzwerk unterhalten, können Depots mit Finanzinstrumenten von Kunden unter die Rechtsvorschriften von Drittländern fallen. Dies kann die Rechte der Kunden betreffend der Finanzinstrumente beeinflussen.
MorgenFund steht zur Absicherung ihrer Ansprüche gegenüber dem Kunden (z.B. auf Gebührenzahlung) ein Verrechnungs- und Pfandrecht zu. Die Verrechnungsmöglichkeit oder ein Verkauf von Anteil zur Begleichung von Entgelten, Auslagen und Kosten der MorgenFund ergibt sich aus Abschnitt 11 Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Recht zur Verrechnung oder zum Verkauf von Anteilen zur Abführung von Steuern, insbesondere zur Abführung von Kapitalertragsteuern auf die Vorabpauschale, ergibt sich aus Abschnitt 11 Ziffer 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Pfandrecht der MorgenFund zur Sicherung aller bestehenden und künftigen und bedingten Ansprüche, die der MorgenFund aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehen, ergibt sich aus Abschnitt 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unter ähnlichen Bedingungen stehen auch den Unterverwahrern Sicherungs- und Pfandrechte, bzw. Rechte auf Verrechnung in Bezug auf die den Unterverwahrern anvertrauten Finanzinstrumente zu.
2. Fragen rund um die Übernahme Ihres Investmentdepots
Wann erfolgte die Übernahme Ihres Investmentdepots durch MorgenFund?
Die Übernahme der Depotführung Ihres Investmentdepots erfolgte im Zuge einer Gesamtrechtsnachfolge zum 01.12.2022 und damit automatisch mit allen bereits von Ihnen vorliegenden Daten und Dokumenten.
Entstehen Ihnen durch die Übernahme Kosten?
Nein, für Sie entstehen durch den Übergang Ihres Investmentdepots keine Kosten.
Was ändert sich für Sie und was ist zu veranlassen?
MorgenFund unterliegt als Wertpapierinstitut umfangreichen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, welche MorgenFund über die neuen Vertragsunterlagen, insbesondere den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Depots bei der MorgenFund GmbH umgesetzt hat. Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2021 ergibt sich die Verpflichtung, Ihre ausdrückliche Zustimmung zu den neuen Vertragsunterlagen von MorgenFund einzuholen, um eine einheitliche rechtswirksame vertragliche Grundlage zu schaffen.
Wir möchten Sie daher darum bitten, uns Ihre Zustimmung zu den neuen Vertragsunterlagen von MorgenFund zu erteilen.
Eine Übersicht über die neuen Vertragsunterlagen finden Sie im Abschnitt „Informationen zu den neuen Vertragsunterlagen“.
Welche Zustimmungsmöglichkeiten haben Sie?
Sie können uns Ihre Zustimmung zu den neuen Vertragsunterlagen jederzeit einfach und bequem über nachfolgende Wege erteilen:
Zustimmung online per QR-Code:
Scannen Sie den im Schreiben angedruckten und personalisierten QR-Code mit Ihrer Handykamera oder einer QR-Code-App. Folgen Sie bitte den weiteren Anweisungen, den Prozess zur erfolgreichen Zustimmung haben Sie in wenigen Schritten durchlaufen.
Auch wenn Sie bisher kein Online-Kund*in sind, können Sie die den QR-Code zur Zustimmung verwenden.
Über Ihren Online-Zugang
Nutzen Sie die Möglichkeit der Zustimmung über Ihren Online-Zugang. Nach dem Login gelangen Sie über den Link in der Nachricht in Ihrer Postbox direkt zum Zustimmungsprozess.
Ihre bestehenden Online-Zugangsdaten behalten ihre Gültigkeit.
Schriftliche Zustimmung:
Nutzen Sie hierfür das diesem Schreiben beigefügte Formular. Bitte reichen Sie dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post im beiliegenden frankierten und adressierten Rücksendeumschlag bei uns ein. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund verschiedener Produktkategorien in der Depotführung ggf. mehrere Anschreiben erhalten haben. Bitte durchlaufen Sie den Zustimmungsprozess in diesem Fall mehrfach.
Wenn Sie bislang noch kein Online-Kund*in sind: Eine Umstellung von Offline- zur Online-Depotführung ist selbstverständlich jederzeit möglich und fördert zudem aktiv die Nachhaltigkeit durch Einsparung von Papier und Transport.
Wir haben für Sie eine schnelle und komfortable Möglichkeit geschaffen sich zur Online-Depotführung kostenfrei freizuschalten:
- Direkt über den angedruckten QR-Code
- online über online.dws.de und ab dem Zeitpunkt der Vertragsübernahme durch MorgenFund unter online.morgenfund.com
- mit dem beigefügten Formular und Angabe Ihrer E-Mail-Adresse
Nach erfolgter Freischaltung erhalten Sie Ihre Online-Zugangsdaten über ein separates Schreiben.
Nutzen Sie die digitalen Vorzüge, wie z. B. Transaktionen bequem online zu erfassen, ein günstigeres Depotführungsentgelt, die elektronische Bereitstellung Ihrer Post und Ihr Depot jederzeit im Blick zu haben.
Als Online Kunde profitieren Sie zudem davon, jederzeit auf Ihre Depotdokumente (Abrechnungen, Auszüge, Korrespondenz) bei Bedarf kostenfrei zugreifen zu können. Sollten Sie zukünftig eine Zweitschrift auf postalischem Wege anfordern, beachten Sie hierzu bitte die Konditionen gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis für das MorgenFund Depot für Privatanleger.
Sie haben noch weitere Fragen zum Zustimmungsprozess?
Wer muss bei einem Gemeinschaftsdepot zustimmen? Bei einem Gemeinschaftsdepot ist es ausreichend, wenn eine/r der Depotinhaber/innen stellvertretend die Zustimmung erteilt.
Bei einem Gemeinschaftsdepot mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung ist die Zustimmung durch einen Depotinhaber möglich, sofern eine Bevollmächtigung durch den weiteren Depotinhaber erfolgt ist. Andernfalls müssen alle Depotinhaber zustimmen.
Wer muss bei einem Minderjährigen Depot zustimmen? Bei einem Minderjährigen Depot ist die Zustimmung durch einen der beiden gesetzlichen Vertreter möglich, sofern eine Bevollmächtigung durch den weiteren gesetzlichen Vertreter erfolgt ist. Andernfalls müssen beide gesetzlichen Vertreter zustimmen.
Wer muss bei einem Firmendepot zustimmen? Für ein Firmendepot ist die Zustimmung eines Vertretungsberechtigten erforderlich.
Was bleibt für Sie unverändert?
Sie können Ihr Investmentdepot wie gewohnt unter der bekannten Depotnummer fortführen.
Wir haben sichergestellt, dass der Übergang für Sie mit wenig Aufwand verläuft.
So bleibt/en
- alle zwischen Ihnen und der DWS geschlossenen Verträge betreffend Investmentdepots oder Vermögensverwaltung
- Ihr erteilter Freistellungsauftrag / Ihre eingereichte Nichtveranlagungsbescheinigung
- alle bestehenden Verlustverrechnungstöpfe
- alle für die Zukunft bereits vorgemerkten Transaktionen
- Ihr Spar- und Entnahmeplan
- erteilte Vollmachten
- hinterlegte Sperrmerkmale (z. B. Verpfändung, Treuhändersperrvermerke)
- die Online-Depotführung
wirksam und werden von MorgenFund übernommen.
Wichtige Hinweise:
Ebenso behält Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat seine Gültigkeit und wird übernommen, hier ändert sich aufgrund des Vertragspartnerwechsels nur die Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese haben wir Ihnen mit beiliegendem Schreiben mitgeteilt. Dabei gibt es keinen Handlungsbedarf für Sie.
Auch Ihr laufender VL-Sparvertrag wird übernommen. Die bestehenden Konditionen gelten weiterhin für die Dauer der VL-Vertragslaufzeit.
Für evtl. bestehende Verträge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (Riester/Rürup) bleibt die DWS unverändert Ihr Vertragspartner, MorgenFund wird nicht in das Vertragsverhältnis eintreten.
Was ändert sich an Ihrem VL-Sparvertrag?
Für Sie ändert sich nichts! Ihr laufender VL-Sparvertrag wird übernommen. Die bestehenden Konditionen gelten weiterhin für die Dauer der VL-Vertragslaufzeit. Die Kontodaten, auf dem die VL-Zahlungen eingehen, ändern sich ab Depotübergang auf die MorgenFund GmbH nicht. Sie müssen sich also aktuell um nichts kümmern!
Ein aktualisiertes Arbeitgeberanschreiben wird Ihnen im Verlauf von Q1 2023 zur Verfügung gestellt. Dieses können Sie dann an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.
Behält Ihr SEPA-Lastschriftmandat weiterhin seine Gültigkeit?
Ja, Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat behält seine Gültigkeit und wird übernommen, hier ändert sich aufgrund des Vertragspartnerwechsels nur die Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese haben wir Ihnen im Anschreiben des MorgenFund Willkommenspaket mitgeteilt. Es gibt keinen weiteren Handlungsbedarf und Sie müssen die Gläubiger-Identifikationsnummer niemandem mitteilen.
3. Fragen rund um Produkte und Depotmodelle
Ihr Investmentdepot zukünftig bei MorgenFund – ein Überblick:
Bisherige Produktbezeichnung → Neue Produktbezeichnung
DWS Depot Classic → Depot Classic
DWS Depot Classic online → Depot Classic online
DWS Depot Plus → Depot Plus
DWS Depot Plus online → Depot Plus online
DWS Depot Junior → Depot Junior
DWS Komfort Depot → Komfort Depot
DWS Komfort Depot Junior → Komfort Depot Junior
Wir haben die Konditionen für Depotführungsentgelte aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der DWS Frankfurt (Stand: 07/2022) übernommen. Es gelten für Sie mit Ihrer Zustimmung die Konditionen gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis für das MorgenFund Depot für Privatanleger.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch für weitere Dienstleistungen und Services rund um die Depotführung das Preis- und Leistungsverzeichnis für das MorgenFund Depot für Privatanleger.
4. Fragen rund um die Depoteinführung bei MorgenFund
Welches Wertpapierspektrum steht Ihnen bei MorgenFund zur Verfügung?
MorgenFund als unabhängiges Wertpapierinstitut bietet Ihnen ein umfangreiches Produktspektrum und den Zugang zu einem breiten Universum an Fonds und ETFs.
Welche Ordermöglichkeiten haben Sie im MorgenFund Depot?
Ihnen stehen bei MorgenFund alle bekannten Orderwege zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die im Abschnitt „Hinweise zu den Änderungen in der Auftragserteilung“ aufgeführten Änderungen hinsichtlich schriftlicher Aufträge, Telefaxaufträge sowie Aufträgen per Überweisung. Schriftliche Aufträge und Telefaxaufträge reichen Sie uns bitte zukünftig ausschließlich per Auftragsformular ein, welches Sie ab dem Zeitpunkt der Vertragsübernahme durch MorgenFund im Download-Center herunterladen können oder Ihnen gerne auch per Post oder per E-Mail zugesandt wird.
Wie werden Ihre Ertragsausschüttungen zukünftig behandelt?
Wie bisher erfolgt die automatische Wiederanlage von Ertragsausschüttungen, außer Sie haben der Reinvest-Vereinbarung bzgl. Ihrem Investmentdepot widersprochen.
Wann und von wem erhalten Sie Ihre Steuerbescheinigung?
Die Steuerbescheinigung für das gesamte Kalenderjahr 2022 erhalten Sie im ersten Halbjahr 2023 von MorgenFund.
5. Fragen rund um Service und Ansprechpartner
Steht Ihnen das Call Center weiterhin zur Verfügung?
Auch wenn Ihre Ansprechpartner in vielen Fällen gleichbleiben, so ändern sich deren Kontaktdaten. Dies gilt auch für die Rufnummer des Call Centers.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 – 17:00 Uhr unter Tel. 069 566080-020 oder per E-Mail: customers.germany@service.morgenfund.com.
Für Fragen zum Welcome Package haben wir für Sie unter Tel. 069 566080-023 oder per E-Mail: welcomepackage@service.morgenfund.com eine direkte Kontaktmöglichkeit eingerichtet.
Bleibt Ihr Ansprechpartner/Berater gleich?
Selbstverständlich bleiben Ihr/Ihre persönliche(r) Vermittler*in und/oder Berater*in auch weiterhin Ihre ersten Ansprechpartner für Ihre Fondsanlagen.
Gerne steht Ihnen das Beraterteam von MorgenFund unter Tel. 069 566080-000 zur Verfügung.
6. Ergänzende Informationen für Depotinhaber der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg
Anforderungen beim Erwerb von komplexen Fondsanteilen (für Depotinhaber der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg)
Die Risikoklassenzuordnung Ihres Investmentdepots wird auf Basis der uns bekannten Kenntnisse und Erfahrungen für Sie übernommen. Sie können weiterhin unverändert Anlagen in die in Ihrem Depot bereits vorhandenen komplexen Fonds oder solche, die einer niedrigeren Risikoklasse angehören, tätigen.
Welche Zustimmungsmöglichkeiten haben Sie als Depotinhaber der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg?
Online Zustimmung
Wenn Sie bereits Online Kunde*in sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zustimmung über einen komfortablen digitalen Weg zu erteilen. Bitte nutzen Sie dafür den Hyperlink, den Sie in Ihrem persönlichen Kundenanschreiben über Ihre Online Postbox erhalten haben. Dieser führt Sie auf Ihre persönliche Online Antwortstrecke.
Schriftliche Zustimmung
Sie möchten Online-Kund*in werden? Eine Umstellung von Offline- zur Online-Depotführung ist selbstverständlich jederzeit möglich und fördert zudem aktiv die Nachhaltigkeit durch Einsparung von Papier und Transport.
Aktuell können Sie die Online-Freischaltung wie folgt beantragen:
- online über online.dws.de und ab dem Zeitpunkt der Vertragsübernahme durch MorgenFund unter online.morgenfund.com
- mit dem beigefügten Formular und Angabe Ihrer E-Mail-Adresse
Nach erfolgter Freischaltung erhalten Sie Ihre Online-Zugangsdaten über ein separates Schreiben.
Nutzen Sie die digitalen Vorzüge, wie z. B. Transaktionen bequem online zu erfassen, ein günstigeres Depotführungsentgelt, die elektronische Bereitstellung Ihrer Post und Ihr Depot jederzeit im Blick zu haben.
Als Online Kunde profitieren Sie zudem davon, jederzeit auf Ihre Depotdokumente (Abrechnungen, Auszüge, Korrespondenz) bei Bedarf kostenfrei zugreifen zu können.
Sollten Sie zukünftig eine Zweitschrift auf postalischem Wege anfordern, beachten Sie hierzu bitte die Konditionen gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis für das MorgenFund Depot für Privatanleger in Luxemburg).
Steht Ihnen das Call Center weiterhin zur Verfügung?
Auch wenn Ihre Ansprechpartner in vielen Fällen gleich bleiben, so ändern sich deren Kontaktdaten. Dies gilt auch für die Rufnummer des Call Centers.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 – 17:00 Uhr unter Tel. +352 23645-020, per Fax: +352 23645-025 oder per E-Mail: customers.luxembourg@service.morgenfund.lu.
Für Fragen zum „Welcome Package“ (Erstinformationen bezüglich dem Übergang Ihres/r Depots zu MorgenFund) erreichen Sie uns unter Tel. +352 23645-023 oder per E-Mail: welcomepackage@service.morgenfund.lu.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich in den MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg Datenschutzhinweisen, welche Sie mit dem MorgenFund Welcome Package erhalten haben, ein Fehler in der Telefon- und Faxnummer eingeschlichen hat. Die korrekten Nummern sind:
Tel. +352 23645-020
Fax: +352 23645-025
Bleibt Ihr Ansprechpartner/Berater gleich?
Selbstverständlich bleiben Ihr/Ihre persönliche(r) Vermittler*in und/oder Berater*in auch weiterhin Ihre ersten Ansprechpartner für Ihre Fondsanlagen.
Gerne steht Ihnen das Beraterteam von MorgenFund unter Tel. +352 23645-020 zur Verfügung.
1 Als komplexe Fonds sind u. a. offene Investmentfonds, die nicht nach den Vorgaben der europäischen OGAW-/UCITS-Richtlinie errichtet wurden (sog. offene Alternative Investmentfonds) (z. B. Immobilienfonds), bestimmte Exchange Traded Funds (ETFs) sowie geschlossene Alternative Investmentfonds anzusehen.
7. Ergänzende Informationen für Depotinhaber der digitalen Vermögensverwaltung der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg
Informationen zu den neuen Vertragsunterlagen (für Depotinhaber der digitalen Vermögensverwaltung der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg)
Mit der Übernahme der Depotführung durch MorgenFund und Ihrer Zustimmung zu den neuen Vertragsunterlagen werden die neuen Vertragsunterlagen die zukünftige Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und MorgenFund sein.
Die Zustimmung bezieht sich auf die Geltung der nachfolgend aufgeführten Vertragsunterlagen:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Depots bei der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg inklusive der:
- Investorenschutzbestimmungen der EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II), siehe u.a. Abschnitt 12
- Schutz durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), siehe Abschnitt 20
- Kundenbeschwerden, siehe Abschnitt 19
- Schutz und Verarbeitung von persönlichen Daten und Datentransfers siehe Abschnitt 21
- Preis- und Leistungsverzeichnis für das MorgenFund Depot für Privatanleger in Luxemburg
Die Regelungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses gelten nicht für institutionelle Kunden. Hier behalten die jeweiligen individuellen vertraglichen Vereinbarungen bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.
Als Wertpapierinstitut ist MorgenFund zudem verpflichtet, Ihnen nachfolgende Informationen zukommen zu lassen:
- Bedingungen für die Vermögensverwaltung MorgenFund Online Investing inkl. Besondere Bedingungen für das MorgenFund Depot Luxemburg im Rahmen der Online Vermögensverwaltung
- Vorvertragliche Informationen zum Produkt MorgenFund Online Investing inkl. der Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
- Informationen über den Umgang mit Interessenskonflikten (Conflict of Interest Policy)
- Datenschutzhinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung für „Natürliche Personen“
- Vorvertragliches Informationsblatt der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der digitalen Vermögensverwaltung
- Vorvertragliches Informationsblatt der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088
- Informationsblatt zu Nachhaltigkeitspräferenzen in der digitalen Vermögensverwaltung
- MorgenFund Online Investing Kosteninformationen
Welche Zustimmungsmöglichkeiten haben Sie als Depotinhaber der digitalen Vermögensverwaltung der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg?
Online Zustimmung
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Zustimmung über einen komfortablen digitalen Weg zu erteilen. Bitte nutzen Sie dafür den Hyperlink, den Sie in Ihrem persönlichen Kundenanschreiben über Ihre Online Postbox erhalten haben. Dieser führt Sie auf Ihre persönliche Online Antwortstrecke.
Schriftliche Zustimmung
Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, uns Ihre Zustimmung zu den neuen Vertragsunterlagen auch schriftlich unter Verwendung des beigefügten Formulars zukommen zu lassen. Bitte reichen Sie dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post bei uns ein.
Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund verschiedener Produktkategorien in der Depotführung ggf. mehrere Anschreiben erhalten haben. Bitte durchlaufen Sie den Zustimmungsprozess in diesem Fall mehrfach.
Was bleibt für Sie unverändert?
Sie können Ihre Vermögensverwaltung wie gewohnt unter der bekannten Depotnummer fortführen.
Wir haben sichergestellt, dass der Übergang für Sie mit wenig Aufwand verläuft.
So bleibt/en
- alle zwischen Ihnen und der DWS geschlossenen Verträge betreffend Investmentdepots oder Vermögensverwaltung
- alle für die Zukunft bereits vorgemerkten Transaktionen
- Ihr Spar- und Entnahmeplan
- erteilte Vollmachten
- hinterlegte Sperrmerkmale (z. B. Verpfändung, Treuhändersperrvermerke)
- die Online-Depotführung
wirksam und werden von MorgenFund übernommen.
Wichtige Hinweise:
Insbesondere bleiben auch individuell mit Ihnen vereinbarte Abreden wie z.B. Preise für die Vermögensverwaltung und Anlagestrategien weiterhin erhalten und sind nicht von den Anpassungen der Vertragsunterlagen betroffen.
Lediglich der Produktname für Ihre Vermögensverwaltung wird sich ändern, die zukünftige Bezeichnung teilen wir Ihnen nachträglich in einer separaten Information mit.
Alle Informationen bezüglich Ihrer Vermögensverwaltung werden wie bisher in der elektronischen Postbox zur Verfügung gestellt. Dies beinhaltet u.a. Kauf- bzw. Verkaufsabrechnungen, den quartalsweisen Vermögensverwaltungsbericht und die jährliche Depotaufstellung, einschließlich des Eignungsberichts.
Ebenso behält Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat seine Gültigkeit und wird übernommen.
Die MorgenFund GmbH hat – wie auch bereits die DWS Luxemburg S.A. – das Portfoliomanagement weiterhin auf die DWS Investment GmbH ausgelagert.
Steht Ihnen das Call Center weiterhin zur Verfügung?
Auch wenn Ihre Ansprechpartner in vielen Fällen gleich bleiben, so ändern sich deren Kontaktdaten. Dies gilt auch für die Rufnummer des Call Centers.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 – 17:00 Uhr unter Tel. +352 23645-020, per Fax: +352 23645-025 oder per E-Mail: customers.luxembourg@service.morgenfund.lu.
Für Fragen zum „Welcome Package“ (Erstinformationen bezüglich dem Übergang Ihrer Vermögensverwaltung zu MorgenFund) erreichen Sie uns unter Tel. +352 23645-023 oder per E-Mail: welcomepackage@service.morgenfund.lu.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich im Gesamtvertragsdokument der digitalen Vermögensverwaltung, welches Sie mit dem MorgenFund Welcome Package erhalten haben, ein Fehler in der Telefon- und Faxnummer eingeschlichen hat. Die korrekten Nummern sind:
Tel. +352 23645-020
Fax: +352 23645-025
Bleibt Ihr Ansprechpartner/Berater gleich?
Selbstverständlich bleiben Ihr/Ihre persönliche(r) Vermittler*in und/oder Berater*in auch weiterhin Ihre ersten Ansprechpartner für Ihre Vermögensverwaltung.
Gerne steht Ihnen das Beraterteam von MorgenFund unter Tel. +352 23645-020 zur Verfügung.
8. Disclaimer
Mit den FAQ möchten wir einige Antworten auf die aus unserer Sicht häufigsten Fragen geben, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Übernahme der Depotführung durch MorgenFund stellen könnten. Die Fragen und Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen insbesondere keine Rechtsberatung oder Anlageberatung für Ihre speziellen Fragen oder Anliegen dar.
Die Informationen sollen jedoch hilfreich sein, um häufige Fragen im Vorfeld zu beantworten und Ihnen einen Überblick über Ablauf des Übergangs und zukünftige Änderungen zu verschaffen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen auch gerne unter den o.g. Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
Sie haben weitere Fragen?
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